baiMENTO
Wege finden, statt Gründe!

Unsere Leistungen

Im Bereich QHSE, BCM, AGM und der sicherheitstechnischen Betreuung (SIFA/FASI), gemäß der DGUV und Empfehlungen der Berufsgenossen-schaften (BG), sind umfassend. Egal ob Arbeitsschutz oder anderweitige Themen, wir haben die passende Lösung. Details finden Sie hier.

Maßgeschneiderte Lösungen

baiMENTO hat sich zum Ziel gesetzt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die ein modernes und integriertes Management-System nach ISO 9001 (Qualität), ISO 45001 (Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz, DGUV V2), und ISO 14001 (Umwelt) sicherstellen. Unser Angebot umfasst auch die gesetzliche sicherheitstechnische Betreuung (HSE | FASI/SIFA) in der Metropolregion München und bei Bedarf deutschlandweit.

QHSE-Guide

Wir lotsen Sie durch den Dschungel von Anforderungen, Pflichten und Möglichkeiten Sie haben Fragen oder wollen zusl. Infos? Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns.

 


AKTUELLES

DAS FUNKELNDE FAHRRAD!

Ob das Fahrrad für den Winter verstaut wird, oder winterfest gemacht werden soll, egal! Es ist nicht verkehrt, nochmal drüber zu schauen, und ggf. nachzubessern.

Wichtige Punkte zur Sichtbarkeit: Sichtbarkeit auf dem Fahrrad ist essenziell, und hilft Unfälle zu vermeiden. Die StVZO schreibt bestimmte Pflichtkomponenten vor (Scheinwerfer, Rückstrahler), doch zusätzliche Reflektoren oder Leuchten am Helm, Händen oder Füßen können die Sicht weiter erhöhen – aber darauf achten, andere Verkehrsteilnehmende nicht zu blenden.
Pflichtausstattung sind: roter Rückscheinwerfer, roter Rückstrahler, Klingel, weißer Frontscheinwerfer, weißer Frontreflektor, Bremse, Speichenreflektoren oder Reflektorstreifen an den Reifen, Pedale mit zwei gelben Rückstrahlern.

  • Leuchten am Fahrrad: dürfen abnehmbar oder batteriebetrieben/aufladbar sein, müssen aber mindestens 10 Lux Lichtstärke haben.
  • Helm- oder Stirnlampen sind eine gute Ergänzung, ersetzen aber nicht die vorgeschriebenen Fahrradleuchten.
  • Reflektierende Streifen/Kleidung bieten einen zusätzlichen Schutz.
  • Grundregel: Immer angemessen, vorsichtig und vorausschauend fahren.


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𝗣ASST AUF EURE DATEN AUF!
Nicht nur US- und Gegenzölle sind denkbar!

Kaum ein Unternehmen kommt heute noch ohne 𝗖𝗹𝗼𝘂𝗱 aus. Allerdings die wenigsten haben die aktuellen 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗲𝗻, u.a. die 𝗱𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗲 𝗦𝗼𝘂𝘃𝗲𝗿ä𝗻𝗶𝘁ä𝘁, klar im Blick, wenn diese überhaupt schon mal näher betrachtet wurden. Dazu kommt noch manch ganz bewusst eine verwirrende Marketing-Aktion von Betreibern dazu, das 𝘚𝘰𝘶𝘷𝘦𝘳ä𝘯𝘪𝘵ä𝘵𝘴-𝘞𝘢𝘴𝘩𝘪𝘯𝘨.

Der Internationaler Straf­gerichts­hof hat jetzt die Konsequenz gezogen und wechselt von Microsoft auf Open Source.

Q: ZenDIS WHITEPAPER Souveränitäts-Washing bei Cloud-Diensten erkennen

2025-11-12

Deutschland bleibt leichtes Ziel für Cyberangriffe
BSI-Lagebericht 2025 (security-insider.de)

2025-11-12

Schweizer Bank angeblich Opfer von 2,5-Terabyte-Datenklau
swissITMagazine (itmagazine.ch)

2025-11-12

Miniatur Wunderland Hamburg warnt vor Datendiebstahl
Editorial Manager CSO Online Deutschland (csoonline.com)

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365AS-ARBEITSSCHUTZ COACHING  NEU

Sie wollten schon immer mehr für die Sicherheit im Betrieb tun? Sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren? Sind aber vor dem Wust von Paragrafen, Vorschriften, Regeln und dem zeitlichem Aufwand zurück geschreckt? Wollen mit den Behörden und der Berufsgenossenschaft über Optimierungen, statt über Mängel diskutieren?

Dann melden Sie sich bei uns! Sie erleben eine smarte Lösung, als integralen Bestandteil ihres Betriebes. Gewinnen sie Zeit für die wesentlichen Aspekte. Und das bei einer angemessenen Dokumentation. Falls gewünscht auch punktuell durch uns bzw. durch passende Muster. Sie erhalten ein individuelles System und erfahren von einfachen Methoden durch echte Profis, weder von der Stange noch von einer KI oder einer Gelegenheits-SIFA.

Und das alles bereits ab 365€ p.a. (je nach Betrieb, Ort und Betreuungsart). Und bei speziellen QHSE-Anliegen haben Sie die Möglichkeit, auf jahrelange Erfahrung und Expertise zurück zu greifen. Kontaktieren Sie uns hier wir freuen uns.

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ARBEITS-SICHERHEITS-CHECK (AS-CHECK)

Und so funktioniert es:
1. Termin (ext.link) vereinbaren.
2. Wir führen mit ihnen ein kurzes Interview durch.
3. Im Analysegespräch umreißen wir den AS-Status.

4. Sie setzen Ihre Maßnahmen im Betrieb um, und

5. wir führen - optional - einen abschließenden vor Ort Check mit Ihnen durch.


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POSTER


FRISCH VERANTWORTLICH?
Oder ist am Anfang irgendwie der Arbeitsschutz aus dem Blick
geraten?

Als neue Führungskraft steht man vor der Herausforderung, auch Verantwortung im Bereich Arbeitsschutz zu übernehmen. Oft wird dies unterschätzt. Eine aktuelle Umfrage zeigte, dass mehr als die Hälfte der Befragten keine Einarbeitung im Arbeitsschutz erhielten. Und ca. ein weiteres Drittel diese als unzureichend empfand.

Dennoch tragen Führungskräfte gemäß dem Arbeitsschutzgesetz die Verantwortung für
die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation von Schutzmaßnahmen. Dabei müssen sie nicht nur sicherstellen, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden, sondern auch die Mitarbeiter regelmäßig schulen und über Gefährdungen aufklären.

Führungskräfte müssen in der Lage sein, auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter einzugehen, sicherheitsrelevante Informationen zu vermitteln und als Vorbilder für ein gesundheitsförderliches Verhalten zu agieren. Eine gute Vorbereitung auf die Führungsrolle umfasst daher auch Qualifzierungen und Mentorenprogramme. Unternehmen sollten ihren neuen Führungskräften Unterstützung durch erfahrene Kollegen und eine enge Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit bieten.

Verantwortung im Arbeitsschutz kann nicht delegiert werden. Auch wenn Aufgaben übertragen werden, bleibt die Pflicht zur Kontrolle und Schulung bestehen. Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften haben rechtliche Folgen, sowohl für die Unternehmensleitung als auch für Führungskräfte. Dies kann von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen, zivilrechtlichen Konsequenzen und/oder Regress reichen. Um Risiken zu minimieren, sollten Führungskräfte die relevanten Arbeitsschutzvorschriften kennen und umsetzen, wobei sie sich an eine Vielzahl von Orientierungshilfen halten können.

Sie haben Fragen? Haben Interesse an unserer Info dazu?
Möchten gleich ins Umsetzen kommen!
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VERHALTEN IM FALL
EINER
GEWALTTAT (AMOK)

Am Freitag kam die vollständige Liste der Wahlhelfer für die EU-Wahl am 9. Juni 2024. Kurz vor Knapp, fast zu spät. Und da fiel es mir wieder ganz heiß, meine Frage in der Online-Schulung ein. Dort wollte ich wissen, welches Konzept den vorgesehen sei, wenn während der EU-Wahl im Wahllokal jemand 'austickt', sprich sich eine Gewalttat abzeichnet. Die Antwort war schlicht und einfach - 110 wählen! Und dann?
Bis jemand auftaucht, kann viel passieren, wenn es auch nicht Stunden dauert. Ein Augenblick kann da zur Ewigkeit werden. Und es kann einiges schief gehen (sprich Fehlverhalten). Aber was ist das richtige Verhalten?

Ein geschätzter Kollege, der sich mit 'Traumata am Arbeitsplatz' auseinander setzt, könnte dabei vielleicht helfen. Mal fragen und inzwischen selber recherchieren.
Nach ca. 3-4h hatte ich ein entsprechendes Papier der bayerischen Polizei mit einem fünf-zeiligen Titel (169 Zeichen! - findet kein Normalsterblicher!). Die wirklich praktikable Handlungsanleitung fast das genauso schön knapp zusammen, wie ich es als QHSE-Guide und Arbeitsschützer (Fachkraft für Arbeitssicherheit) aus der Brandschutzordnung Teil A 'Verhalten im Brandfall' her kenne. 

Wer hätte das gedacht, es gibt was von unseren Freunden und Helfern in Uniform (Polizei). SUPER! Inzwischen hat auch der geschätzte Kollege geantwortet und sich ordentlich rein gehängt. Kann mein Glück, so kurz vor dem ersten Einsatz kaum fassen, und beide Quellen deckt sich inhaltlich weitgehendst.

Zügig eine Betriebsanweisung 'Gewalttaten (Amok)' erstellt. Und die Sache ist für morgen der EU-Wahl 2024 soweit save, und besser als 'nur' das 110-Konzept. Alle meinen Kunden, die ähnliche Situationen im operativen Geschäft haben, werde ich es vorstellen. Spätestens in den nächsten ASA-Sitzungen. Wieder mal was, das auch über den Arbeitsplatz hinaus nützlich sein kann. Wer weis, wann jemand im ÖPNV 'austickt'. Dann hilft vielleicht der Dreiklang FLÜCHTEN - VERSTECKEN - ALARMIEREN nicht nur im Wahllokal, oder bei der Arbeit.

Rechnen wir mit dem Schlimmsten, hoffen wir das Beste!

Sie haben Fragen? Möchten mehr Infos?
Wünschen Unterstützung, auch kurzfristig.
Gerne, fragen Sie! Wir haben Kapazitäten.
Wir freuen uns.


WAS DER CHEF ALS GARANT
VORZEIGEN KÖNNEN SOLLTE
(Fundstück)

Welche 3 Dinge der Chef als Garant unbedingt vorzeigenkönnen sollte, wenn die Mitarbeiter sich nicht an Sicherheitsregeln halten.

Nicht das dann den Chef die 'Hunde beißen' (Haftung, Regress, etc.), und welche Vorgehensweisen sich bewährt haben. Ist in dem kurzen aber knackigen Blogbeitrag von handwerker.com zu erfahren.


Insider-Tipp

Lassen sie die Methode 'Nicht geschimpft ist, genug gelobt!' sein. Jedes Lob hat eine zigfach bessere Wirkung. Wenn es zu Ihnen passt, können Sie gerne auch 'Fleißbildchen' oder moderner Lob-Kärtchen (die auch der Rest der Belegschaft sieht) verteilen.

Checkliste:

  • Gefährdungsbeurteilung (auch für Baustellen, Kundeneinsätze, etc.)
  • Betriebs-/Sicherheits-Anweisungen
  • Unterweisungsnachweis (mind. 1x p.a.)
  • regelm. Wirksamkeitskontrollen, ggf. Maßnahmen (wird oft vergessen!)



FÜRSORGE (EIGEN- & FREMD-)

Die Fürsorge des Geschäftsführers, ab der/dem ersten Beschäftigten ist gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Werden die Gesetze und die darin definierten Schutzziele nicht eingehalten, keine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird, keine Unterweisungen durchgeführt wird und wird nicht für einem Unfall vorgesorgt, macht sich die Geschäftsführung bzw. die Führungskraft strafbar.
Die Strafen fallen dabei so unterschiedlich aus wie die Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz.

Ergibt sich aus einem Versäumnis, einer Nichtbeachtung der Gesetze und Vorschriften, ein Schadensfall (körperliche Unversehrtheit) für einen Mitarbeiter, können sogar Freiheitsstrafen drohen.
Unkenntnis bzw. ein Informationsmangel ("Hab ich nicht gewusst!") hat oft verschärfende Wirkung. Es besteht für Geschäftsführung und Führungskräfte auch eine (allgemeine) Informationspflicht.

Wenn Sie wissen möchten, welche Risiken bei Ihnen bestehen, und wie diese reduziert werden können, informieren wie Sie gerne.
Fragen Sie nach unserem CHECK-UP.

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WIE SIE IN 6 EINFACHEN SCHRITTEN
IHREN PFLICHTEN ALS FÜHRUNGSKRAFT(1) NACHKOMMEN

und das ArbSchG §3-14 leicht erfüllen.

Oft hören wir von Führungskräften 'Habe ich nicht gewusst.', 'Hat mir keiner gesagt.', 'Woher soll ich das wissen?', usw. All das hilft dann aber nicht mehr weiter, wenn bereits etwas passiert ist. Hoffentlich nichts Schlimmeres, denn sonst kann es wirklich unangenehm, langwierig und auch teuer werden.

Wie all dies vorab mit 6 einfachen Schritten vermieden werden kann, erfahren sie in unserer neuen INFO 2022-06.

 (1) Dabei ist jede Führungskraft, die anderen Arbeit zuweist, dem Arbeitgeber gleich zu setzten, ob explizit beauftragt oder nicht.


AUGENÜBUNGEN

Augenübung Augenübung - pixabay

Das sich im Büro oft zu wenig bewegt wird, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Mindestens genauso viel Aufmerksamkeit sollten wir unseren Augen und deren Wohlergehen zukommen lassen. Daher zwei Dinge die zur Gewohnheit werden sollten.

Blinzeln Sie, was das Zeug hält!
Schließen und öffnen Sie die Augen so locker und so schnell wie Sie können, circa eine Minute lang. Es lockert Ihre Augenmuskeln, es befeuchtet die Augen und verbessert die Ernährung der Augen.

Stärken Sie ihre Sehkraft!
Halten Sie dazu einen Finger ca. 15cm vor die Nase, einen zweiten Finger nochmal ca. 15cm dahinter und suchen sich einen Gegenstand im Raum. Dann fixieren Sie nacheinander den ersten Finger, dann den Zweiten und schließlich den Gegenstand. Jetzt in umgekehrter Reihenfolge wieder zurück. Wiederholen Sie diesen Vorgang einige Male. Achten Sie auf einen gleichmäßigen Rhythmus.

Als Alternative können Sie auch jeweils einen Gegenstand auf ihrem Schreibtisch, in ihrem Büro und außerhalb des Fenster wählen.

Q: info@baiMENTO.de


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